AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für weboffice

AGB

1 Präambel

  • Giesswein Creativ GmbH, Sonnhangweg 39, 6314 Hopfgarten im Brixental Österreich, Firmenbuchnummer: 430857 p (im Folgenden “ANBIETER” genannt) bietet die Software-Anwendung „weboffice.digital“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten Version (in der Folge „ANWENDUNG“) dem Kunden als Software-as-a-Service-Variante an.
  • Dieser SaaS-Vertrag richtet sich ausschließlich an Personen, die die Leistungen zu beruflichen Zwecken nutzen wollen, also Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (im Folgenden „KUNDE“ genannt). Dieser SaaS-Vertrag bildet einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes. Mit Annahme des Angebotes gilt dieser SaaS-Vertrag als wirksam vereinbart.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten ausdrücklich nicht.
  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne jegliche Absicht der Diskriminierung. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

2 Klarstellung

2.1.      Klarstellend wird festgehalten, dass das SaaS-Entgelt laut Angebot folgende Leistungen umfasst:

  • Zurverfügungstellung der ANWENDUNG für die Dauer der Vertragslaufzeit (siehe Punkt 8)
  • Wartung der ANWENDUNG für die Dauer der Vertragslaufzeit durch Updates (siehe Punkt 13)
  • Service Leistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit (siehe Punkt 10)
  • Backups (siehe Punkt 9)
  • Updates und Upgrades (siehe Punkt 13)

2.2.      Ausdrücklich nicht umfasst vom SaaS-Entgelt und daher gesondert zu entlohnen sind hingegen:

  • Etwaige Implementierungskosten
  • Änderungen und Customizing laut Punkt 12
  • Sonstige außerordentliche Aufwendungen

3 Testphase

3.1.      Der Nutzung der ANWENDUNG geht gegebenenfalls eine Testphase voraus. Während dieser Testphase sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

4 Anwendungsbereich

4.1.      Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Zusammenhang mit Software-as-a-Service-Leistungen in Bezug auf die ANWENDUNG gilt dieser SaaS-Vertrag in seiner zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Fassung.

4.2.      Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

5 Einsatz der Open Source Komponenten und Third-Party-Software

5.1.      Die ANWENDUNG enthält proprietäre Softwarekomponenten und gegebenenfalls Open-Source-Software-Komponenten (nachfolgend “OSS-Komponenten“). Hinsichtlich der OSS-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der OSS-Lizenzgeber. Der ANBIETER ist nicht Vertragspartner des KUNDEN in Bezug auf die OSS-Komponenten und kann für diese nicht haftbar gemacht werden. Dieser SaaS-Vertrag bezieht sich daher ausschließlich auf die proprietären Softwarekomponenten. Mit “proprietärer Software” sind jene Elemente gemeint, die vom ANBIETER entwickelt wurden und deren Quellcode als vertraulich zu qualifizieren ist.

5.2.      Die vom ANBIETER entwickelte und bereitgestellte ANWENDUNG enthalten gegebenenfalls Komponenten, die als Open Source Software lizenziert sind. Die OSS-Komponenten dürfen nur unter den jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen genutzt werden. Die OSS-Komponenten sind in einer Software Bill of Material aufgelistet und werden im Anhang II zur Verfügung gestellt.

5.3.      Achtung: Vertragspartner des KUNDEN ist in Bezug auf die verwendeten OSS-Komponenten nicht der ANBIETER, sondern der jeweilige Open-Source-Lizenzgeber.

5.4.      Bei Software-Anwendungen Dritter (in der Folge „THIRD-PARTY-KOMPONENTEN“) ist der ANBIETER nicht Lizenzgeber der Software. Der ANBIETER ist nicht in das Lizenzverhältnis zwischen dem ANWENDER und dem Softwarehersteller/Lizenzgeber der THIRD-PARTY-KOMPONENTEN eingebunden.

5.5       Für THIRD-PARTY-KOMPONENTEN übernimmt der ANBIETER keinerlei Haftung und/oder Garantie und/oder Gewährleistung.

6 Nutzungsbedingungen

6.1.      Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Er hat seine Daten (insbesondere Passwörter und Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln. Hat der KUNDE den Verdacht des Missbrauchs durch Dritte, hat er den ANBIETER unverzüglich darüber zu informieren.

6.2.      Der KUNDE hat alle Handlungen zu unterlassen, die die technische Leistungserbringung des ANBIETERs gefährden oder beeinträchtigen können (einschließlich Cyber-Attacken). Ein solches Verhalten wird strafrechtlich verfolgt.

6.3.      Der KUNDE haftet vollumfänglich für das Verhalten seiner Mitarbeiter und der von ihm betreuten (End-)Kunden.

6.4.      Das Scrapen von Informationen, welche in der ANWENDUNG abgebildet werden, ist ausdrücklich verboten.

6.5.      Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung der ANWENDUNG behält sich der ANBIETER das Recht vor, dem KUNDEN die Nutzung der ANWENDUNG zu verweigern.

6.6.      Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die für die Nutzung der Dienste notwendige elektronische Infrastruktur zu schaffen. Dies bedeutet auch, dass der KUNDE (bzw dessen Endkunde) über die notwendige Soft- und Hardwareausstattung zur Nutzung der ANWENDUNG verfügt. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Auskünfte oder Ratschläge zu erteilen.

6.7.      Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die ANWENDUNG keine Inhalte erfasst, die illegale Informationen enthalten. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für einen rechtswidrigen Einsatz der ANWENDUNG.

6.7.      Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, die Ergebnisse, die mittels und durch die ANWENDUNG produziert und verarbeitet werden, auf deren Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der durch die ANWENDUNG erstellten Daten.

7 Entgelt und Zahlungsmodalitäten

7.1.      Die vom ANBIETER angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert (und daher hinzuzurechnen).

7.2.      Der Inhalt der vereinbarten Leistung sowie das zu entrichtende Entgelt (in der Folge „LIZENZENTGELT“) ergibt sich aus dem vom KUNDEN gewählten Paket bzw Angebot.

7.3.      Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Der ANBIETER ist an seine Angebote sieben Tage gebunden.

7.4.      Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETER 9,2 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen, über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Der KUNDE verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, dem ANBIETER entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Pro Mahnschreiben können Kosten von EUR 40,00 geltend gemacht werden.

7.5.      Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 45 Tagen ist der ANBIETER berechtigt, seine Leistungen zurückzubehalten. Ist der KUNDE mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der ANBIETER die Zahlung des gesamten noch offenen Betrages auf einmal verlangen („Terminverlust“).

7.6.      Die Zahlung erfolgt hinsichtlich dem pauschalierten LIZENZENTGELT im Voraus für einen Monat oder ein Jahr, je nach Auswahl des KUNDENs. Im Falle eines Abonnements kann das vom KUNDEN angegebene Konto automatisch belastet werden. Alle anderen Entgelte  werden  im Nachhinein in Rechnung gestellt.

7.7.      Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Als Referenzwert gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex. Eine Preiserhöhung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Kosten für das Hosting der ANWENDUNG erhöhen. Die Entgelte erhöhen sich nach Maßgabe der Veränderung der in den letzten 12 Monaten veröffentlichten Indexzahlen. Eine Reduktion der Entgelte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte keine Indexberechnung mehr herangezogen werden können, dann ist die Wertsicherung nach den gleichen Prinzipien zu berechnen, nach denen sich die Berechnung des Verbraucherpreisindex richtete.

8 Nutzung der ANWENDUNG

8.1.      Der KUNDE darf die vom ANBIETER angebotene ANWENDUNG nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.

8.2.      Ausschließlich registrierte User dürfen die ANWENDUNG nutzen (Named-User-Lizenzen). Erläuternd wird dazu angeführt: Ein Weitergabe/Veröffentlichung der ANWENDUNG an und gegenüber Personen, die nicht als Named-User registriert wurden stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist strengstens verboten.

8.3.      Der ANBIETER räumt dem KUNDEN mit der vollständigen Bezahlung aller Entgelte, Gebühren und Auslagen eine nicht ausschließliche Lizenz (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG „Werknutzungsbewilligung”) zur Nutzung der ANWENDUNG ein, die zeitlich auf die Dauer des Vertrages und räumlich und inhaltlich auf die Zwecke der Geschäftsbeziehung beschränkt ist. Im Übrigen bleiben alle (Werk-)Nutzungsrechte in allen Verwertungsarten beim ANBIETER.

8.4.      Eine Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ANBIETERS zulässig.

8.5.      Das Recht zur Dekompilierung und Reverse Engineering der ANWENDUNG ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die ANWENDUNG ohne Zustimmung des ANBIETERs zu verändern.

8.6.      Kennzeichnungen der ANWENDUNG, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

8.6.      Der Quellcode der ANWENDUNG wird ausdrücklich nicht geschuldet.

8.7.      Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet.

9 Back-Ups und Speicherung von Daten

9.1.      Der ANBIETER erstellt in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien der in der ANWENDUNG erzeugten und/oder gespeicherten Daten während ihrer Nutzung.

9.2.      Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, welche mit der ANWENDUNG erfasst werden, 30 Tage nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelöscht werden. Es obliegt daher ausschließlich dem KUNDEN, rechtzeitig die Daten zu sichern und gegebenenfalls zu extrahieren.

10 Service Levels

10.1.    Der ANBIETER bemüht sich auf Anfragen, an Werktagen (Republik Österreich; Bundesland Tirol), binnen 24 Stunden zu reagieren. Eine Bearbeitung außerhalb der Arbeitszeit ist nicht geschuldet.

10.2.    Der ANBIETER bemüht sich an Werktagen zu folgenden Zeiten erreichbar zu sein: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr.

10.3.    Anfragen sind ausschließlich über das dafür vorgesehene Ticket-System oder via E-Mail einzubringen.

10.4.    Der ANBIETER bemüht sich um eine Verfügbarkeit der ANWENDUNG von 99,0 % pro Jahr. Angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle wegen höherer Gewalt werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht in Abzug gebracht.

11 Mitwirkungspflichten

11.1.    Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER bei der Bereitstellung der ANWENDUNG laufend und in zumutbarem Umfang zu unterstützen und gegebenenfalls einen (Fern-)Zugriff auf die ANWENDUNG zu ermöglichen. Insbesondere hat der KUNDE dem ANBIETER die erforderlichen Informationen, Daten und Beschreibungen zur Verfügung zu stellen und seine Wünsche und Vorstellungen zur Leistungserbringung rechtzeitig und deutlich mitzuteilen.

11.2.    Im Falle notwendiger (Sicherheits-) Updates der ANWENDUNG ist der KUNDE verpflichtet, deren Installation durch den ANBIETER zu dulden.

11.3.    Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass dessen Endkunde gegebenenfalls via SMS oder E-Mail über bestehende Termine oder Rechnungen informiert wird. Der KUNDE stellt gegenüber seinem Endkunden sicher, dass diese Form der elektronischen Kommunikation gestattet ist.

12 Änderungen, Customizing

12.1.    Der KUNDE hat das Recht, Änderungen an der ANWENDUNG vorzuschlagen (Change Request oder Customizing), wobei der ANBIETER nicht verpflichtet ist, diese Änderungen umzusetzen.

12.2.    Die gewünschten Änderungen sind vom KUNDEN möglichst genau in Form eines Lastenheftes zu beschreiben und gegebenenfalls gesondert zu entlohnen.

13 Updates und Upgrades

13.1.    Updates, also die Instandhaltung der ANWENDUNG, sind vom laufenden LIZENZENTGELT abgedeckt. Ein Update bedeutet eine Änderung von bspw Version 2.4. auf 2.5..

13.2.    Upgrades, also die Verbesserung der ANWENDUNG, sind vom laufenden LIZENZENTGELT abgedeckt. Ein Upgrade bedeutet eine Änderung von bspw Version 2.4. auf 3.0..

14 Gewährleistung, Haftungsausschluss und Schadloserklärung

14.1.    Maßgeblich für die Beschaffenheit der vom ANBIETER bereitgestellten ANWENDUNG ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegende Leistungsbeschreibung.

14.2.    Der ANBIETER ist berechtigt, etwaige Mängel durch wirtschaftlich und technisch zumutbare Umgehungslösungen („Workarounds“) zu beheben.

14.3.    Die Haftung des ANBIETERs für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist zur Gänze ausgeschlossen.

14.4.    Die Haftung des ANBIETERs ist, in Fällen der groben Fahrlässigkeit, auf die Höhe des vom KUNDEN im letzten Jahr der Vertragsbeziehung bezahlten oder zu bezahlenden LIZENZENTGELT beschränkt.

14.5.    Schadensersatzansprüche des KUNDEN verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen.

14.6.    Der ANBIETER haftet nicht für entgangenen Gewinn.

14.7.    Der ANBIETER ist um einen störungsfreien Betrieb der ANWENDUNG bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der ANBIETER eine Einflussmöglichkeit hat. Dem ANBIETER bleibt es unbenommen, den Zugang zur ANWENDUNG aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

14.8.    Der ANBIETER haftet nicht für Inhalte, die der KUNDE in der ANWENDUNG veröffentlicht. Der KUNDE stellt den ANBIETER für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des KUNDEN im Zusammenhang mit der Nutzung der ANWENDUNG ergeben, die der KUNDE zu vertreten hat.

14.9.    Aktualisierungspflichten sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

14.10.  Der ANBIETER übernimmt keine Haftung und leistet keine Gewähr dafür, dass die ANWENDUNG fehlerfrei läuft. Der ANBIETER geht nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, gewährleistet jedoch keine absolute Sicherheit der ANWENDUNG und haftet nicht dafür.

15 Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

15.1.    Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweils erforderlichen Geschäftspartner ist zulässig, soweit dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, berechtigter Interessen und der gesetzlichen Pflichten erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b, c und lit f DSGVO) ist. Im Übrigen ist der ANBIETER verpflichtet, über die ihm aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.

15.2.    Der Quellcode der ANWENDUNG ist als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 26b UWG zu qualifizieren und unterliegt als solches angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des ANBIETERs Organisationsausarbeitungen, Programme, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Lastenhefte (in der Folge „ARBEITSERGEBNISSE“) und ähnliches vollständig oder auszugsweise, entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Die erstellten ARBEITSERGEBNISSE befinden sich ausschließlich im geistigen Eigentum des ANBIETERS und stellen Geschäftsgeheimnisse dar.

15.3.    Der ANBIETER weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN zu Werbezwecken auf der Grundlage von berechtigten Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden dürfen. Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

15.4.    Nachdem im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN durch den ANBIETER verarbeitet werden, schließen die Parteien den in Anhang I ersichtlichen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO ab.

16 Audit-Klausel

16.1.    Der ANBIETER hat die Möglichkeit, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG zu überprüfen. Unabhängig davon, kann der ANBIETER vom KUNDEN einen Nachweis verlangen, wonach die ANWENDUNG lizenz-, und rechtskonform genutzt wird. Anfragen im Zusammenhang mit der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

16.2.    Der ANBIETER ist berechtigt, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG durch den KUNDEN jederzeit nach mindestens 14tägiger Ankündigung vor Ort oder aber remote zu überprüfen (Lizenz-Audit). Der ANBIETER kann sich dabei eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts bedienen. Der ANBIETER wird dabei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie datenschutzrechtliche Interessen des KUNDEN bestmöglich respektieren. Das Audit wird unter Schonung der operativen Tätigkeit des KUNDEN zu ordentlichen Geschäftszeiten abgehalten. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt jede Partei selbst. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER die für diese Zwecke erforderlichen Information zur Verfügung zu stellen und im Zuge des Lizenz-Audits mit dem ANBIETER zu kooperieren. Widrigenfalls ist der ANBIETER zu einer Zurückbehaltung seiner Leistungen berechtigt. Dies geschieht unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsansprüche.

17 Referenzklausel

17.1.    Der ANBIETER ist berechtigt, auf die Tatsache der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch einen Hinweis auf seiner Website oder anderen Marketing-/Geschäftsunterlagen hinzuweisen. Er ist berechtigt, in diesem Zusammenhang das Logo des KUNDEN zu verwenden. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.

18 Sub-Unternehmer

  • Der ANBIETER ist berechtigt, für die Erfüllung seiner Leistungen einen Sub-Unternehmer (Erfüllungsgehilfen) heranzuziehen. Haftungsbeschränkungen gelten auch für diese.

19 Vertragsdauer

19.1.    Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gilt wie folgt: Das Vertragsverhältnis wird auf die im Angebot definierte Vertragsdauer (in der Folge „VERTRAGSDAUER“) abgeschlossen.

19.2.    Sofern das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Tagen vor Ablauf der VERTRAGSDAUER gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die jeweils vereinbarte VETRAGSDAUER.

19.3.    Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Parteien unbenommen.

20 Gerichtsstand und anwendbares Recht

20.1.    Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

20.2.    Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck, Österreich.

20.3.    Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIETERs.

21 Änderungen d****es SaaS-Vertrages

21.1.    Der ANBIETER ist berechtigt, diesen SaaS-Vertrag jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Bedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDE hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDENs, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Bedingungen auszugehen. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der Bedingungen können auf diese Weise nicht umgesetzt werden.

22 Sonstiges

22.1.    Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken.

22.2.    Die hiermit getroffene Vereinbarung verdrängt etwaige zuvor abgeschlossene mündliche oder schriftliche Verträge.

22.3.    Die erwähnten Anhänge bilden einen integralen Bestandteil und gelten als wirksam vereinbart.